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Prüfungsfall bearbeiten.

Trainiere Bedingungen, Schleifen, Zähler, Listen und Sonderfälle.

Wichtiges Wissen: DSGVO & Datenschutz
Grundlagen: Art. 4–9

Art. 4 definiert Begriffe und Rollen. Art. 5: Rechtmäßigkeit/Fairness/Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Art. 6: Einwilligung, Vertrag, rechtliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse (mit Voraussetzungen). Art. 7: Einwilligung und Widerruf. Art. 9: besondere Datenkategorien; Ausnahme nach Art. 9 plus Rechtsgrundlage nach Art. 6 prüfen.

Richtigkeit versus Integrität

Falsch erfasste oder veraltete Telefonnummer → Richtigkeit, Art. 5 Abs. 1 d; Berichtigung Art. 16. Unbefugte/unbeabsichtigte Veränderung → Integrität. Unbefugtes Lesen → Vertraulichkeit. Ausfall → Verfügbarkeit. Datenschutz schützt Personen bei der Verarbeitung; IT-Sicherheit schützt auch nichtpersonenbezogene Daten und Systeme. Normalisierung allein korrigiert keine falschen Inhalte.

Betroffenenrechte: Art. 12–22

Art. 12: verständliche Kommunikation; Regelfrist ein Monat, begründete Verlängerung um bis zu zwei Monate. Art. 13/14: Information bei direkter/indirekter Erhebung. 15 Auskunft, 16 Berichtigung, 17 Löschung mit Ausnahmen, 18 Einschränkung, 20 Übertragbarkeit bei automatisierter Verarbeitung auf Einwilligungs-/Vertragsbasis, 21 Widerspruch, 22 Schutz bei bestimmten ausschließlich automatisierten Entscheidungen.

Unternehmenspflichten: Art. 24–32

24 Verantwortung; 25 Privacy by Design/Default; 26 gemeinsame Verantwortlichkeit; 28 Auftragsverarbeitung und Vertrag; 30 Verarbeitungsverzeichnis mit begrenzten Ausnahmen; 32 risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Zugriffsschutz, Verschlüsselung und getestete Wiederherstellung.

Datenpannen und Risiken: Art. 33–39

33: möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsicht melden, außer ein Risiko ist voraussichtlich unwahrscheinlich; Datenschutzverletzungen dokumentieren. 34: bei voraussichtlich hohem Risiko grundsätzlich Betroffene unverzüglich informieren, Ausnahmen prüfen. 35: DSFA vor voraussichtlich hochriskanter Verarbeitung. 37–39: Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Transfer und Rechtsfolgen

Art. 44–49 regeln Drittlandübermittlungen. 77 Beschwerde bei der Aufsicht; 82 Schadensersatz setzt unter anderem einen Schaden voraus; 83 Geldbußen je Verstoßgruppe bis 10 Mio. € / 2 % oder 20 Mio. € / 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, jeweils der höhere Betrag. Rechte und Pflichten immer anhand des konkreten Falls prüfen.

Weiteres Recht: Kaufvertrag

Vertragsschluss durch Angebot und Annahme. Mängelhaftung ist nicht Garantie; Nacherfüllung und weitere Rechte hängen vom Fall ab. § 377 HGB betrifft den beiderseitigen Handelskauf. Bei Verbrauchern benötigt die automatische 30-Tage-Verzugsregel einen besonderen Hinweis. Beweislastregel und Verjährung unterscheiden.

Quelle: Amtlicher DSGVO-Text · geprüft am 15.09.2026

DSGVO · Rechtsbehelfe

Beschwerde oder Schadensersatz?

Nach einer Datenschutzverletzung möchte ein Kunde eine Aufsichtsbehörde einschalten und Ersatz eines nachweisbaren Schadens verlangen. Welche zwei DSGVO-Artikel unterscheiden diese Möglichkeiten?

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