Kontaktdaten aus fremder Quelle
Ein Betrieb erhält personenbezogene Kontaktdaten von einem anderen Unternehmen statt direkt von den Betroffenen. Entfällt damit die Informationspflicht? Nenne den passenden Artikel und den Grundrahmen der Frist.
Trainiere Bedingungen, Schleifen, Zähler, Listen und Sonderfälle.
Art. 4 definiert Begriffe und Rollen. Art. 5: Rechtmäßigkeit/Fairness/Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Art. 6: Einwilligung, Vertrag, rechtliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse (mit Voraussetzungen). Art. 7: Einwilligung und Widerruf. Art. 9: besondere Datenkategorien; Ausnahme nach Art. 9 plus Rechtsgrundlage nach Art. 6 prüfen.
Falsch erfasste oder veraltete Telefonnummer → Richtigkeit, Art. 5 Abs. 1 d; Berichtigung Art. 16. Unbefugte/unbeabsichtigte Veränderung → Integrität. Unbefugtes Lesen → Vertraulichkeit. Ausfall → Verfügbarkeit. Datenschutz schützt Personen bei der Verarbeitung; IT-Sicherheit schützt auch nichtpersonenbezogene Daten und Systeme. Normalisierung allein korrigiert keine falschen Inhalte.
Art. 12: verständliche Kommunikation; Regelfrist ein Monat, begründete Verlängerung um bis zu zwei Monate. Art. 13/14: Information bei direkter/indirekter Erhebung. 15 Auskunft, 16 Berichtigung, 17 Löschung mit Ausnahmen, 18 Einschränkung, 20 Übertragbarkeit bei automatisierter Verarbeitung auf Einwilligungs-/Vertragsbasis, 21 Widerspruch, 22 Schutz bei bestimmten ausschließlich automatisierten Entscheidungen.
24 Verantwortung; 25 Privacy by Design/Default; 26 gemeinsame Verantwortlichkeit; 28 Auftragsverarbeitung und Vertrag; 30 Verarbeitungsverzeichnis mit begrenzten Ausnahmen; 32 risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Zugriffsschutz, Verschlüsselung und getestete Wiederherstellung.
33: möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsicht melden, außer ein Risiko ist voraussichtlich unwahrscheinlich; Datenschutzverletzungen dokumentieren. 34: bei voraussichtlich hohem Risiko grundsätzlich Betroffene unverzüglich informieren, Ausnahmen prüfen. 35: DSFA vor voraussichtlich hochriskanter Verarbeitung. 37–39: Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Art. 44–49 regeln Drittlandübermittlungen. 77 Beschwerde bei der Aufsicht; 82 Schadensersatz setzt unter anderem einen Schaden voraus; 83 Geldbußen je Verstoßgruppe bis 10 Mio. € / 2 % oder 20 Mio. € / 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, jeweils der höhere Betrag. Rechte und Pflichten immer anhand des konkreten Falls prüfen.
Vertragsschluss durch Angebot und Annahme. Mängelhaftung ist nicht Garantie; Nacherfüllung und weitere Rechte hängen vom Fall ab. § 377 HGB betrifft den beiderseitigen Handelskauf. Bei Verbrauchern benötigt die automatische 30-Tage-Verzugsregel einen besonderen Hinweis. Beweislastregel und Verjährung unterscheiden.
Quelle: Amtlicher DSGVO-Text · geprüft am 15.09.2026
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Lege die Datei beispielsweise unter %APPDATA%\FiSi-Lernpilot\config.ini ab. Der Browser kann diesen Ordner nicht automatisch öffnen – wähle die Datei hier manuell aus.
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